Ab dem Berichtsjahr 2025 gelten für Wohnungsunternehmen neue ESG-Mindestanforderungen, die prüfungsrelevant werden. Das betrifft auch viele kleinere und mittlere Akteure, die von der großen Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) befreit sind.

DOMUS Consult Wirtschaftsberatungsgesellschaft warnt, dass die Branche den Handlungsbedarf erheblich unterschätzt hat. Die neuen Standards erhöhen den administrativen und prüferischen Aufwand deutlich, selbst wenn Unternehmen von der umfassenden CSRD-Pflicht ausgenommen bleiben.

Für Wohnungsunternehmen entsteht damit ein doppeltes Risiko: Erstens müssen die ESG-Anforderungen ab sofort im Berichtsjahr 2025 erfüllt werden. Zweitens werden Verstöße bei der Prüfung relevanter – eine fehlerhafte oder fehlende ESG-Dokumentation kann zu Prüfungsvermerken führen. Praktisch heißt das: Unternehmen sollten jetzt ihre Datenerfassung, interne Prozesse und Dokumentation überprüfen, um haftungsrechtliche Risiken zu minimieren.