ImmoScout24 hat Informationsmaterial zur Mietpreisbremse veröffentlicht. Das Portal erklärt die rechtlichen Grundlagen der Regelung, die in vielen deutschen Städten gilt. Der Marktführer positioniert sich damit als Aufklärer in einer politisch aufgeladenen Debatte.

Der Zeitpunkt der Kampagne ist bemerkenswert. Immobilienportale werden regelmäßig als Preistreiber kritisiert, weil sie Vergleichsmieten transparent machen und damit das Mietniveau nach oben ziehen könnten. Die Mietpreisbremse soll genau das verhindern: Bei Wiedervermietung darf die Miete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Mit der Aufklärung versucht ImmoScout24 offenbar, sich als Teil der Lösung zu präsentieren.

Für Verwalter und Wohnungsunternehmen ist die Mietpreisbremse seit Jahren ein zweischneidiges Schwert. Einerseits begrenzt sie Mieterhöhungen bei Neuvermietungen in angespannten Märkten. Andererseits müssen Vermieter die komplexen Ausnahmen kennen: Modernisierungen und bereits vor Inkrafttreten vereinbarte Mieten sind nicht betroffen. Die Kontrolle der Einhaltung liegt bei den Mietern, die aktiv rügen müssen.

Die Portale spielen dabei eine zentrale Rolle. Sie liefern die Datengrundlage für Vergleichsmieten, die wiederum für Mietspiegel herangezogen werden. Kritiker werfen Plattformen wie ImmoScout24 vor, durch Angebotsmieten ein verzerrtes Bild zu zeichnen. Tatsächlich liegen Angebotsmieten oft deutlich über Bestandsmieten. Das Material des Portals erklärt diese Zusammenhänge nun auch Laien.

Für die Branche könnte die Initiative ein Signal sein. Während Wettbewerber wie Kleinanzeigen mit aggressiven Preisen den Markt aufmischen, setzt ImmoScout24 auf Kompetenz und Transparenz. Das könnte die Zusammenarbeit mit professionellen Vermietern stärken, die rechtssichere Lösungen brauchen.

Ob die Aufklärung auch politische Wirkung zeigt, bleibt abzuwarten. Die Mietpreisbremse wird von Union und FDP abgelehnt, von SPD und Grünen verteidigt. Studien zur Wirksamkeit kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. ImmoScout24 bezieht in der Erklärung keine Position, sondern beschreibt die Rechtslage neutral. Das dürfte beiden Lagern recht sein – und ist vermutlich genau so beabsichtigt.