Die Erbpacht, rechtlich korrekt als Erbbaurecht bezeichnet, ist im deutschen Erbbaurechtsgesetz geregelt und wird typischerweise für 60 bis 99 Jahre vereinbart. Der Erbbauberechtigte zahlt dem Grundstückseigentümer einen jährlichen Erbbauzins, der meist zwischen 3 und 5 % des Bodenwerts beträgt. Kommunen, Kirchen und Stiftungen nutzen das Erbbaurecht häufig, um Grundstücke dauerhaft im eigenen Bestand zu halten und gleichzeitig bezahlbares Wohnen zu fördern. Für den Bauherren hat das Modell den Vorteil, dass er kein Eigenkapital für den Grundstückserwerb aufwenden muss. Nach Ablauf des Erbbaurechts fällt das Gebäude an den Grundstückseigentümer, der eine angemessene Entschädigung zahlen muss.