Die Wohnflächenberechnung bestimmt, welche Flächen einer Wohnung miet- und kaufpreisrelevant angerechnet werden. In Deutschland gilt primär die Wohnflächenverordnung (WoFlV) von 2004, die Vollgeschosse vollständig, Räume mit Dachschrägen anteilig und Balkone oder Terrassen üblicherweise zu einem Viertel berücksichtigt. Kellerräume, Treppen und nicht beheizbare Räume bleiben unberücksichtigt. Abweichend kann die DIN 277 vereinbart werden, die größere Flächen ausweist. Eine fehlerhafte Wohnflächenangabe kann Mieter zur Mietminderung berechtigen, sofern die Abweichung mehr als zehn Prozent beträgt. Genaue Angaben sind daher für Miet- und Kaufverträge rechtlich und wirtschaftlich bedeutsam.