Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024/2026: Heizungspflichten
Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt seit dem 1. Januar 2024 schrittweise den Einbau von Heizungen vor, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Wohnungsunternehmen und Eigentümer gelten je nach Gebäudetyp und Gemeindegröße gestaffelte Umsetzungsfristen bis 2026 und darüber hinaus.
Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt seit dem 1. Januar 2024 schrittweise den Einbau von Heizungen vor, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Wohnungsunternehmen und Eigentümer gelten je nach Gebäudetyp und Gemeindegröße gestaffelte Umsetzungsfristen bis 2026 und darüber hinaus.
Inkl. Förderhöhe, Antragsfrist, Behörde + Umsetzungs-Checkliste (kostenloser Download mit E-Mail).