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KfW-Bundesförderung Effizienzgebäude (BEG) 2026

Die KfW-Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Eigentümer und Vermieter bei der energetischen Sanierung und dem Neubau energieeffizienter Wohngebäude. Zuschüsse und zinsgünstige Kredite von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten sind 2026 weiterhin abrufbar.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für energieeffizientes Bauen und Sanieren in Deutschland. Sie bündelt mehrere frühere Einzelprogramme und bietet sowohl zinsgünstige Kredite als auch direkte Investitionszuschüsse für Neubauten und die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden. Das Programm ist ein zentrales Instrument zur Erreichung der deutschen Klimaziele im Gebäudesektor.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Genossenschaften sowie Kommunen und gemeinnützige Organisationen, die Wohngebäude in Deutschland errichten oder sanieren. Grundvoraussetzung für die Antragstellung ist die Einbindung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten (EEE), der das Vorhaben plant, begleitet und bestätigt. Ohne diesen Expertennachweis ist eine Förderung nicht möglich.

Die Förderhöhe richtet sich nach dem erreichten Effizienzhaus-Standard. Bei der Sanierung zum Effizienzhaus 55 (EH 55) beträgt der Tilgungszuschuss bis zu 15 %, beim EH 40 bis zu 20 %. Zusätzliche Boni – etwa der Worst-Performing-Building-Bonus (WPB, +10 %) für besonders ineffiziente Bestandsgebäude oder der Serielle-Sanierung-Bonus (+15 %) – können die Gesamtförderung auf bis zu 70 % der förderfähigen Kosten (max. 150.000 € pro Wohneinheit) erhöhen. Im Neubausegment wird seit 2024 ausschließlich der Standard EH 40 gefördert.

Der Antrag muss grundsätzlich vor Vorhabenbeginn gestellt werden. Für Kredite erfolgt die Antragstellung über die Hausbank des Antragstellers, die den Antrag an die KfW weiterleitet. Zuschüsse für die Einzelmaßnahmen-Sanierung (BEG EM) werden direkt über das KfW-Zuschussportal online beantragt. Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis inkl. Bestätigung des Energieeffizienz-Experten einzureichen.

Hinweis: Dieser Beitrag ist kein Ersatz für rechtliche oder steuerliche Beratung. Bitte konsultieren Sie für individuelle Fragen einen Fachexperten.

Umsetzungs-Checkliste

  1. Energieeffizienz-Experten (EEE) aus der Bundesliste beauftragen und Sanierungskonzept erstellen lassen
  2. Passendes KfW-Programm ermitteln (Kredit Programm 261 / Zuschuss BEG EM) und erreichbaren Effizienzhaus-Standard festlegen
  3. Antrag VOR Beginn der Baumaßnahme stellen – beim KfW-Zuschussportal (Zuschuss) oder der Hausbank (Kredit)
  4. Prüfen, ob zusätzliche Boni anwendbar sind (WPB-Bonus, Serieller Sanierungs-Bonus, EE-Klasse)
  5. Angebote von Fachunternehmen einholen und Aufträge erst nach Antragsgenehmigung vergeben
  6. Maßnahmen fachgerecht umsetzen und Energieeffizienz-Experten zur Abnahme hinzuziehen
  7. Verwendungsnachweis und Bestätigung nach Durchführung (BnD) fristgerecht bei der KfW einreichen
  8. Kombinationsmöglichkeiten mit Landes- oder Kommunalförderprogrammen prüfen

Zahlen & Fakten

bis zu 70 % der förderfähigen Kosten

Maximale Förderquote

Quelle: KfW BEG 2026

150.000 € pro Wohneinheit

Maximaler Kreditbetrag (Sanierung)

Quelle: KfW Programm 261

laufend, kein festes Enddatum (Stand 2026)

Gültigkeit

Quelle: KfW

KfW Bankengruppe

Durchführende Behörde

Quelle: BMWK / KfW

Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, WEG, Kommunen

Berechtigte Empfänger

Quelle: KfW BEG Merkblatt

Effizienzhaus 40 (EH 40)

Energiestandard Neubau (Mindest)

Quelle: KfW Programm 297/298

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