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OIB-Richtlinie 6: Energieeinsparung Neubau (AT)
Die OIB-Richtlinie 6 regelt verbindlich den Energieausweis und die Mindest-Energieeffizienz für Neubauten und größere Sanierungen in Österreich. Ab 2026 gelten verschärfte Anforderungen an den Heizwärmebedarf und den Einsatz erneuerbarer Energien im Wohnbau.
OIB-Richtlinie 6 – Energieeinsparung und Wärmeschutz im Neubau 2026
Die OIB-Richtlinie 6 (Ausgabe April 2023) des Österreichischen Instituts für Bautechnik legt die technischen Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden in Österreich fest. Sie wird über die Landesbauordnungen aller neun Bundesländer bauordnungsrechtlich verbindlich und ist damit das zentrale Regelwerk für Architekten, Bauträger und Investoren im Wohnungsbau. Im Zuge der Umsetzung der überarbeiteten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024) gelten ab 2026 in Verbindung mit den Landesausführungsgesetzen zusätzlich verschärfte Vorgaben für neue Wohngebäude.
Anforderungen an Neubauten: Neue Wohngebäude müssen den Standard des Nahezu-Nullenergie-Gebäudes (NNEG) erfüllen. Der Heizwärmebedarf (HWB) darf im Referenzklima maximal 30 kWh/(m²a) betragen. Zusätzlich sind Grenzwerte für den Primärenergiebedarf (PEB), den Kühlbedarf sowie Anforderungen an die Gebäudehülle (U-Werte für Wände, Dach, Fenster) einzuhalten. Die thermische Qualität der Gebäudehülle sowie der Einsatz erneuerbarer Energiequellen spielen dabei eine zentrale Rolle und sind über ÖNORM EN ISO 13790 bzw. ÖNORM H 5055/5056 zu berechnen.
Energieausweis-Pflicht: Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG 2012) in der geltenden Fassung verpflichtet Bauwerber, Verkäufer und Vermieter zur Erstellung und Vorlage eines gültigen Energieausweises (Gültigkeit: 10 Jahre). Dieser ist bei Neubau, Generalsanierung sowie bei Verkauf oder Vermietung von Wohnobjekten verpflichtend. Der Energieausweis klassifiziert das Gebäude in die Klassen A++ bis G und muss von einem befugten Fachmann (Ziviltechniker, akkreditierter Energieberater) ausgestellt werden. Verstöße gegen die Vorlagepflicht können mit Verwaltungsstrafen bis zu 1.500 € geahndet werden.
Wohnbauförderung und Konditionen: Die Bundesländer NÖ, OÖ und Wien knüpfen ihre Wohnbauförderungen direkt an die Erfüllung der OIB-RL 6-Anforderungen bzw. darüber hinausgehende Energieeffizienzklassen. In Wien wird etwa für Neubauten mit Energieausweis-Klasse A oder besser ein erhöhter Wohnbauförderungsbetrag gewährt. OÖ verlangt für die höchste Förderstufe mindestens Klasse A mit Niedrigstenergiestandard, NÖ koppelt Zinszuschüsse an die Einhaltung der thermisch-energetischen Mindeststandards gemäß OIB-RL 6.
Praktische Umsetzung für Bauträger: Bauträger und Eigentümer sollten die OIB-RL 6-konforme Planung bereits in der Entwurfsphase sicherstellen, da nachträgliche Anpassungen kostspielig sind. Die Berechnung erfolgt auf Basis der ÖNORM H 5055 (Gesamtenergieeffizienz) und muss der Baubehörde mit dem Bauansuchen vorgelegt werden. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem zuständigen Landesbaurecht sowie eine energetische Begleitplanung durch akkreditierte Experten sind empfehlenswert, um sowohl die Baugenehmigung als auch die maximale Wohnbauförderung zu erhalten.
Hinweis: Dieser Beitrag ist kein Ersatz für rechtliche oder steuerliche Beratung. Bitte konsultieren Sie für individuelle Fragen einen Fachexperten.
Umsetzungs-Checkliste
- OIB-Richtlinie 6 (Ausgabe April 2023) und landesspezifische Bauordnung prüfen
- Heizwärmebedarf (HWB ≤ 30 kWh/m²a) in der Entwurfsphase berechnen lassen
- Energieausweis gemäß ÖNORM H 5055/5056 durch befugten Fachmann erstellen lassen
- Nahezu-Nullenergie-Gebäude-Standard (NNEG) bei Neubau sicherstellen
- Erfüllung der U-Wert-Anforderungen für Außenbauteile (Wand, Dach, Fenster) nachweisen
- Energieausweis bei Einreichung des Bauansuchens bei der Baubehörde vorlegen
- Zusatzförderungen der Bundesländer (Wien/NÖ/OÖ) auf Basis der Energieeffizienzklasse beantragen
- Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung des Objekts vorlegen (EAVG-Pflicht)
Zahlen & Fakten
OIB-Richtlinie 6, Ausgabe April 2023
Gültige Ausgabe
Quelle: Österreichisches Institut für Bautechnik (OIB)
≤ 30 kWh/(m²a) (Referenzklima)
Max. Heizwärmebedarf Neubau (HWB)
Quelle: OIB-RL 6, Punkt 4.1
Pflicht bei Neubau, Verkauf & Vermietung
Pflicht Energieausweis
Quelle: Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG 2012 i.d.g.F.)
Nahezu-Nullenergie-Gebäude (NNEG) als Standard
Primärenergiebedarf (PEB)
Quelle: EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) / OIB-RL 6
in allen 9 Bundesländern bauordnungsrechtlich verbindlich
Landesgesetzliche Umsetzung
Quelle: OIB / Landesbauordnungen (z. B. BO Wien, NÖ Bauordnung)
10 Jahre
Energieausweis Gültigkeit
Quelle: EAVG 2012, § 3
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